Die CSRD-Richtlinie verpflichtet viele Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Das Rahmenwerk für die Berichte bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die themenübergreifenden Standards ESRS 1 und 2 beschreiben die übergreifenden Anforderungen und allgemeinen Angaben. Zudem werden hier die einzelnen Kriterien für die Wesentlichkeitsanalyse beschrieben, welche die Basis für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist.
Daneben gibt es themenspezifische Standards, die Berichtspflichten aus den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definieren. Ein wichtiger Umweltstandard ist der ESRS E 1 zur Klimaberichterstattung. Dieser ist aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung und des Green Deals - dem Ziel der Klimaneutralität der EU-Mitgliedsstaaten bis 2050 - eines der Top-Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Was bedeutet Klimaberichterstattung?
Der Nachhaltigkeitsbericht soll transparent darstellen
- welche Klimaschutzanstrengungen ein Unternehmen in Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens unternimmt
- welche Auswirkungen, Chancen und Risiken für das Unternehmen bestehen und
- welche Auswirkungen, Chancen und Risiken vom Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und Umwelt ausgehen.
Klimaberichterstattung nach ESRS E1
Der Standard E1 verlangt Informationen zu Strategien, Geschäftsmodell und Unternehmensführung in Bezug auf Risiken und Chancen durch den Klimawandel. Zusätzlich sind konkrete Zielvorgaben und die Angabe messbarer Metriken beispielsweise zur Erreichung von CO2-Zielen gefordert.
Strategien, Geschäftsmodell & Unternehmensführung | Ziele und Metriken |
|
|
Scope-Ansatz zur Bewertung der GHG-Emissionen
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Berichterstattung über die Emissionen nach dem Green House Gas (GHG) Protocol. Dabei handelt es sich um eine internationale Standardreihe zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Diese müssen, je nach Ursprung der emittierenden Quelle, in drei Scopes eingeordnet werden.
- Scope 1: alle unmittelbaren Emissionen des Unternehmens z. B. aus dem Produktionsprozess, dem eigenen Fuhrpark oder durch selbst produzierte Energie für Strom, Wärme, Dampf oder Kühlung
- Scope 2: alle Emissionen, die durch eingekaufte Energie angefallen sind, z. B. Strom, Gas und Fernwärme
- Scope 3: Emissionen, die durch die vor- und nachgelagerte Lieferkette verursacht wurden
Praxistipp: Klimaberichterstattung birgt wirtschaftliche Vorteile
Die erwarteten Berichtspflichten sind umfangreich und erfordern eine entsprechend detaillierte Vorbereitung und Planung. Daher empfehlen wir, sich möglichst früh mit den Themen auseinanderzusetzen.
Zudem ist es hilfreich, die Berichtspflichten als Chance für die Unternehmensstrategie und -ausrichtung zu sehen. Dabei spielt die Anpassung des Risikomanagements ebenfalls eine wichtige Rolle. Denn die finanzielle Bewertung von Risiken aus dem Klimawandel wird die Wertentwicklung eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen. Diese Bewertung kann allerdings nur vorgenommen werden, wenn ein Verständnis für die Zusammenhänge zwischen den Wechselwirkungen „Unternehmen – Klimawandel" besteht. Darüber sollten Unternehmen die Daten und Prozesse von Anfang an revisionssicher gestalten, da der Gesetzgeber eine Prüfungspflicht durch externe Prüfer vorgesehen hat.
Neben der allgemeinen Beschreibung der Geschäftsstrategie bilden sich durch die Aufbereitung der Ziele und Metriken neue Kennzahlen. Mit diesen Kennzahlen kann innerhalb eines Unternehmens ein ergänztes, nachhaltigkeitsgetriebenes Controlling aufgebaut werden. Gleichzeitig können diese Kennzahlen von Dritten, zum Beispiel Kunden, herangezogen werden, um Vergleiche zwischen Wettbewerbern zu ziehen. Ähnlich zu den Finanzkennzahlen, können Unternehmen durch Banken oder Ratingagenturen bei einer positiven Klimaberichterstattung auch so bewertet werden, dass dies zu Verbesserungen bei den Kreditkonditionen führt.
Eine gut durchgeführte Klimaberichterstattung kann finanzielle Vorteile mit sich bringen und zu positiven Abgrenzungen zum Wettbewerb führen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Dazu passende Artikel
-
Mehr als nur Pflicht: CSRD-Prüfung und ihre Bedeutung für den Mittelstand
-
CBAM: Das CO2-Grenzausgleichssystem
-
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – verbindliche Regeln für deutsche Unternehmen
-
EU-Prospektverordnung – ESMA-Erklärung zu erwarteten Nachhaltigkeitsangaben in Prospekten