Nicht jeder Flug ist frei von Turbulenzen. Wir bringen Sie sicher zurück auf den Boden.

Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz

Wir gestalten erfolgreiche Restrukturierungen von Unternehmen. Wir begleiten Sie in Krisensituationen, bei außergerichtlichen Sanierungen und bei der Planung und Durchführung von Restrukturierungs-, Eigenverwaltungs- und Insolvenzverfahren. Auch mit komplexen Finanzierungen und grenzüberschreitenden Situationen haben wir umfangreiche Erfahrungen.

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer beraten wir zu Handlungspflichten und Haftungsrisiken sowie bei der Prüfung von Insolvenzgründen. Gläubigerinnen und Gläubiger unterstützen wir in Restrukturierungssituationen sowie bei der Durchsetzung von Forderungen und der Verwertung von Sicherheiten. Investorinnen und Investoren helfen wir bei Transaktionen mit Krisenunternehmen und beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz. Insolvenzverwalterinnen und -verwalter beraten wir beim Verkauf von Unternehmen und der Ermittlung und Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen. Ein Spezialgebiet von uns ist die Abwehr von Insolvenzanfechtungs- und Haftungsansprüchen.

Expertinnen und Experten aus dem Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, dem Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie spezialisierte Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer arbeiten hier als Team Hand in Hand.

Unsere Schwerpunkte

  • National und international
  • Restrukturierungs- und insolvenznahe Beratung
  • Vorstände und Geschäftsführer
  • Erstellung und Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Zahlungsunfähigkeits- und Überschuldungsprüfung
  • Außergerichtliche Sanierungen
  • Restrukturierungsverfahren (StaRUG)
  • Eigenverwaltung und Schutzschirm
  • Insolvenzpläne
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Haftung und Insolvenzanfechtung
  • Asset Protection
  • Was tun bei Insolvenz eines Kunden?

  • BGH: Wann kann eine aufgelöste GmbH fortgesetzt werden?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 25. Januar 2022 (Az. II ZB 8/21) festgestellt, dass eine nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöste GmbH auch dann nicht fortgesetzt werden darf, wenn ausreichendes Vermögen vorliegt und die Insolvenzgründe bereits beseitigt wurden.
  • Der Kunde zahlt nicht?

    Lässt ein wichtiger Kunde Rechnungen lange unbeglichen oder kommt es infolge der Insolvenz des Geschäftspartners zu einem Forderungsausfall, kann dies auch die Liquidität eines gesunden Unternehmens erheblich beeinträchtigen.
  • Corona-Sonderregeln

    Wann muss ein Unternehmen aktuell eigentlich Insolvenzantrag stellen?
  • „Stehengelassene“ Gesellschafterforderungen in der Insolvenz der Gesellschaft

  • Insolvenzschutz der Betriebsrente für Gesellschafter-Geschäftsführer

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