Deutsches Schiedsverfahrensrecht soll moderner werden

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Private Schiedsverfahren sind im Handelsverkehr beliebte Instrumente zur Streitbeilegung. Deutsches Schiedsverfahrensrecht kommt zur Anwendung, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens in Deutschland liegt. Da die Parteien den Schiedsort frei wählen können und so über die Frage bestimmen, ob deutsches Schiedsverfahrensrecht zur Anwen­dung kommt, steht deutsches Recht in besonderem Maß in internationalem Wettbewerb. Zur Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland will das Bundesministerium der Justiz das Schiedsverfahrensrecht weiterentwickeln und hat dazu am 1. Februar 2024 seinen Referenten­entwurf veröffentlicht.

Wesentliche geplante Neuerungen im Schiedsverfahrensrecht

Formfreie Schiedsvereinbarungen im kaufmännischen Verkehr

Schiedsvereinbarungen im kaufmännischen Verkehr sollen künftig wieder formfrei geschlossen werden können. Dies gilt nur, wenn die Schiedsvereinbarung für alle Parteien ein Handelsgeschäft ist. Der Verzicht auf die Schriftform kann jedoch zu Streit darüber führen, ob eine Schieds­verein­barung geschlossen worden ist. Dieses Risiko soll dadurch entschärft werden, dass jede Partei verlan­gen kann, dass ihr die andere den Inhalt der Schiedsvereinbarung in Textform bestätigt.

Videoverhandlungen vor Schiedsgerichten und elektronische Schiedssprüche

Es wird klargestellt, dass mündliche Verhandlungen vor Schiedsgerichten per Bild- und Ton­über­tragung (Video­verhandlung) durch­geführt werden können. Videoverhandlungen sind seit der Corona-Pandemie verstärkt zum Einsatz gekommen und haben sich bewährt.

Schiedssprüche sollen elektronisch erlassen werden können. Erforderlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur.

Erleichterung der Veröffentlichung von Schiedssprüchen

Mit Zustimmung der Parteien dürfen Schiedsgerichte ihre Schiedssprüche ganz oder in Teilen in anonymisierter oder pseudonymisierter Form veröffentlichen. Es bleibt abzuwarten, ob dadurch die beabsichtigte Transparenz hergestellt wird oder die Parteien einer Veröffentlichung (weiterhin) regel­mäßig widersprechen, weil sie das Schiedsverfahren gerade wegen der Vertrau­lichkeit gewählt haben.

Ausweitung der Zuständigkeit der Commercial Courts und Englisch als Verfahrenssprache

Das Justizstandort-Stärkungsgesetz, ein weiteres Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Justiz­standorts Deutschland, soll es den Ländern ermöglichen, an einem Oberlandesgericht bzw. an einem Obersten Landesgericht sog. Commercial Courts einzurichten. Commercial Courts sind Spezialsenate, die in erster Instanz über Wirtschaftsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als EUR 1 Mio. in englischer Sprache und mit angepassten Verfahrensregeln entscheiden.

Der Referentenentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts knüpft daran an, indem Verfahren vor den staatlichen Gerichten, die im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehen – das sind insbesondere die Verfahren auf Aufhebung und Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs –, ebenfalls vor einem Commercial Court vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen kann auch ein sich anschließendes Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof in englischer Sprache durchgeführt werden.

In Verfahren, die nicht vor einem Commercial Court geführt werden, können englischsprachige Dokumente ohne deutsche Übersetzung vorgelegt werden.

Deutsche Übersetzungen sollen nur noch dann verlangt werden können, wenn dafür im Einzelfall ein besonderes Bedürfnis besteht. Flankiert wird die gesetzgeberische Akzeptanz der englischen Sprache durch einen weitgehenden Verzicht der Gerichte auf die Erstattung von Übersetzungs­kosten.

Neuer Rechtsbehelf: Restitutionsantrag

Bestandskräftige inländische Schiedssprüche sollen beseitigt werden können, wenn die Voraus­setzungen einer Restitu­tionsklage vorliegen. Das ist etwa der Fall, wenn der Schiedsspruch auf gefälschten Urkunden oder Falschaussagen beruht oder ein Schiedsrichter korrupt war. Solche eklatanten Mängel begründen ordre-public-Verstöße, die einen Aufhebungsantrag rechtfertigen. Der Restitutionsantrag gestattet die Geltendmachung dieser Mängel nach Ablauf der Frist für einen Aufhebungsantrag und bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Rechtskraft des Schiedsspruchs. Damit soll die Verlässlichkeit des Schiedsstandorts Deutschland gestärkt werden.

Des Weiteren sind Änderungen im Eilrechtsschutz und Regeln für Mehrparteienschiedsverfahren vorgesehen und es wird die Zulässigkeit von Sondervoten klargestellt.

Reform stärkt Schieds- und Justizstandort Deutschland

Es ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Gesetzgeber sich der Reform des Schieds­verfahrensrechts widmet. Die Weltoffenheit und Technikfreundlichkeit tragen dazu bei, den Schieds- und Justizstandort Deutschland zu stärken.

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