Am 20. November 2020 hat das BMF den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (sog. „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“ , kurz AbzStEntModG) veröffentlicht. Dieser kann auf der Homepage des BMF heruntergeladen werden. Durch dieses Gesetz soll auch das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer sowie vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim Bundeszentralamt für Steuern grundlegend überarbeitet werden.
Nach Aussage des BMF ist der Gesetzentwurf des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) ein weiterer Schritt zur Verbesserung insbesondere des Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens und der Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung.
Wesentliche Elemente des Entwurfs sind:
- Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
- Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,
- Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten,
- Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,
- Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.