Mit unserem Netzwerk bieten wir Ihnen alle wesentlichen Prüfungs- und Beratungsleistungen unter einem Dach für öffentliche Unternehmen.
Unsere Beratungs- und Prüfungserfahrungen erstrecken sich auf folgende Bereiche:
Unsere Prüfungs- und Beratungsarbeit umfasst das gesamte Spektrum an Lösungen, um Mandanten aus dem öffentlichen Sektor interdisziplinär zu begleiten.
Aus unserer Unternehmensgruppe bieten wir Ihnen folgende Prüfungs- und Beratungsleistungen unter einem Dach für gemeinnützige Unternehmen:
Der gemeinnützige Sektor, auch Non-Profit-Bereich oder dritter Sektor genannt, hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit werden häufig bestimmte steuerliche Vorteile verbunden, es hat sich aber mittlerweile herausgestellt, dass auch die politische und wirtschaftliche Bedeutung enorm ist. So zählt zum sogenannten Non-Profit-Bereich in Deutschland ein breites Spektrum von Organisationen, das von Freizeit-, Sport- und Kulturvereinen, lokalen Umweltinitiativen und soziokulturellen Zentren über karitative Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und den Einrichtungen des Gesundheitswesens bis zu international tätigen Hilfsorganisationen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen reicht. Streng genommen handelt es sich weniger um einen klar abgrenzbaren Bereich als vielmehr um eine Bezeichnung für Unternehmen, die sich in erster Linie zum Wohle der Allgemeinheit betätigen. Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen streben sie nicht nach Gewinn, sondern verfolgen ideelle Ziele und orientieren sich dabei am Gemeinwohl.
Gemeinnützige Körperschaften sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Hinzu treten umsatzsteuerliche sowie erbschaft- bzw. schenkungssteuerliche Vorteile und Erleichterungen bei der Grundsteuer. Darüber hinaus wird die Vergabe von öffentlichen Zuschüssen oftmals an den Gemeinnützigkeitsstatus gekoppelt. Gemeinnützige Unternehmen erhalten auf vielen Gebieten günstigere Konditionen; der Status der Gemeinnützigkeit ist häufig mit einem positiven Image verbunden.
Dem steht jedoch als Nachteil gegenüber, dass gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten haben. Diese ergeben sich überwiegend aus der Abgabenordnung. Schon bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind rechtliche Hürden zu überwinden. Bei der Beschaffung und Verwendung von Mitteln muss ebenfalls eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden. Häufig entfalten gemeinnützige Körperschaften im Laufe der Zeit nicht nur Tätigkeiten im ideellen Bereich, sondern beteiligen sich auch am allgemeinen Wirtschaftsleben und treten so in Konkurrenz zu nicht steuerbegünstigten Unternehmen. Zur Vermeidung von Nachteilen für die gewerblichen Unternehmen unterliegen die gemeinnützigen Körperschaften mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung der regulären Besteuerung, sofern die wirtschaftliche Betätigung nicht dazu dient, den ideellen Zweck der Organisation zu unterstützen. Hieraus ergeben sich in der Praxis erhebliche Abgrenzungsprobleme.
Wir unterstützen Sie dabei, den gemeinnützigen Status aufrecht zu erhalten und Risiken für die Gemeinnützigkeit frühzeitig zu erkennen. In diesem Rahmen entwickeln wir Strategien, um Ihrem Unternehmen eine zweckentsprechende und zeitnahe Mittelverwendung nachhaltig zu ermöglichen.
Wir betreuen Unternehmen des gesamten sozialwirtschaftlichen Spektrums wie insbesondere
Zu unseren Klienten zählen außerdem DRK-Kreisverbände, AWO-Kreisverbände und der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Unsere engagierten Teams schaffen gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen.