Seit vielen Jahren unterstützen wir Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Non-Profit-Organisationen bei der Erfüllung jährlich wiederkehrender Aufgaben und bei komplexen Beratungsprojekten.
Unser Beratungsangebot umfasst alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Themen, z. B.:
§ 2b Umsatzsteuergesetz, Zuwendungsprüfung, Betriebe gewerblicher Art, Mittelverwendung, Beihilferecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht.
Zu unseren Mandanten zählen u. a. Versorgungswerke, Stadtwerke, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Stiftungen, gGmbHs sowie verschiedene Kammern.
Für unsere Mandanten schaffen wir echte Mehrwerte durch Qualität, Kontinuität und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dies ist die Grundlage unseres multidisziplinären Beratungsansatzes.