Steuerberatung
Jahresabschlüsse
Jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls Anhang, aufzustellen. Ein großer Teil unseres Leistungsspektrums umfasst die qualitativ hochwertige Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen auf Grundlage Ihrer eigenen Buchführung oder aus den von uns für Sie geführten Büchern.
Wir erstellen aussagekräftige Berichte zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Ihrer eigenen Information und für externe Adressaten (z.B. Kreditinstitute). Dabei informieren wir Sie umfassend z.B. über Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und die Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Offenlegung im Bundesanzeiger, sofern die Verpflichtung dazu besteht.
Einzel- und Konzernabschlüsse prüfen wir zuverlässig.