Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts ist die laufende Beratung und langjährige Begleitung unserer Mandanten. Sie erstreckt sich auf Unternehmen aller Rechtsformen, neben Personengesellschaften insbesondere auf GmbHs und Aktiengesellschaften, und umfasst alle Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Konzern- und Umwandlungsrechts.
Unsere rechtliche Beratung beginnt bei der Gründung von Gesellschaften, einschließlich der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen. Wir begleiten Gesellschafter über die Gründungsphase hinaus und stehen für eine sinnvolle gesellschaftsrechtliche Umsetzung ihrer Interessen.
Wir beraten ebenso Gesellschaften und ihre Organe, insbesondere bei der Durchführung von Aufsichtsratssitzungen, Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften, einschließlich damit zusammenhängender kapitalmarktrechtlicher Fragen. Da wir uns als umfassende Berater verstehen, gehört dazu auch die Unterstützung bei sich täglich stellenden Fragen der Ausfüllung des Unternehmensgegenstandes, einschließlich der Begleitung in handelsrechtlichen Fragen, wie z.B. Vertragsprüfungen im Rahmen von Lieferbeziehungen und Begleitung bei Vertragsverhandlungen.
Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten stehen wir als Anwälte mit langjähriger Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbeilegung und Prozessführung zur Verfügung. Wir beraten bei Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten in Gesellschaften und unter Gesellschaftern, einschließlich solcher zwischen Gesellschaften und Organmitgliedern. So übernehmen wir z.B. die Vertretung in Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Unsere Anwälte sind fortlaufend in die Führung von Schiedsverfahren eingebunden und in der Streitbeilegung als Schiedsrichter qualifiziert.