Jens Scharfenberg

Partner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Jens Scharfenberg

Partner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Vita

Werdegang

seit 1995 Rechtsanwalt
seit 1997 Möhrle Happ Luther
seit 1998 Partner bei Möhrle Happ Luther
seit 1999 Steuerberater
seit 2000 Fachanwalt für Steuerrecht
seit 2003 Wirtschaftsprüfer
seit 2008 Fachberater für Internationales Steuerrecht

Schwerpunkte

Unternehmenssteuerrecht
Erbschaftsteuerrecht
Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung
Internationales Steuerrecht
Immobiliensteuerrecht

Mitgliedschaften

Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer
Vorstandsmitglied bei dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V.
BFW Landesverband Nord e.V.
International Fiscal Association
Vorstandsmitglied Stiftung Rolf Horn
Vorstandsmitglied Heinrich Leszczynski Stiftung

Sprachen

Englisch
Portugiesisch
Spanisch

Publikationen

  • Dorn/Scharfenberg, Zum Antrag auf Vollverschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG – Hinweise für die Beratungspraxis, DB 2021, S. 1708
  • Scharfenberg/Dorn, Erbschaftsteuer | Bis wann ein Antrag auf Vollverschonung gestellt werden kann (FG), NWB-EV 2021, S. 142
  • Scharfenberg/Dorn, Die Steuerbefreiung des Familienheims - Fallstricke und Gestaltungsmöglich-keiten nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis c ErbStG, NWB_EV 2020, S. 422
  • Dräger/Scharfenberg, Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, 08/2020

Artikel von Jens Scharfenberg

  • Wann muss mein Sportverein Umsatzsteuer zahlen?

  • Die Pläne der neuen Ampel-Koalition für Änderungen im Steuerrecht

  • Umsatzsteuerfreiheit für Verpachtung eines Putenstalls samt Heizung, Lüftung und einer Förderanlage zur Fütterung?

  • Die Steuerfolgen nach dem Brand eines Mietwohngrundstücks

  • In welchem Verfahren ist ein Rechtsstreit zur Bildung/Auflösung der Rücklage gem. § 6b EStG auszutragen?

  • Abzug von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie

  • Forschungszulagengesetz – FZulG