In einer aktuellen Pressemitteilung hat sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte zu den Anforderungen an Cookie-Banner geäußert und eindeutige Worte gefunden. Danach müsse die Einwilligung, die über den Cookie-Banner eingeholt werde, dem tatsächlichen Willen des Nutzers entsprechen und ohne Manipulation und Beeinflussung erteilt werden können. Das sei nur der Fall, wenn die Ablehnung der Cookie-Nutzung genauso einfach erklärt werden kann wie die Einwilligung. Nicht zulässig sei es daher, wenn diejenigen Seitenbesucher, die eine Cookie-Einwilligung nicht erteilen möchten, über den Cookie-Banner nur die Möglichkeit hätten, die Einstellungen für jede Datenverarbeitung einzeln über die Seite „Anpassen" zu verweigern. Bei Cookie-Bannern müsse vielmehr jetzt ein „Alles-ablehnen-Button" zum Standard werden.
Insbesondere Google und Youtube müssen nun nachbessern. Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte den beiden Unternehmen nun mitgeteilt, dass er die aktuell verwendeten Cookie-Banner der Google-Suchmaschine und von YouTube nicht für datenschutzkonform hält. Damit schließt sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte der Entscheidung unserer französischen Nachbarn an. Dort wurden bereits letztes Jahr hohe Bußgelder gegen Google und Facebook verhängt, weil deren Cookie-Banner keine zur Einwilligung gleichwertige Ablehnungsalternative anboten.
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