Update Gesetzgebung: ATAD und Abzugsteuern

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ATAD-Umsetzungsgesetz beschlossen (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem "Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie" (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) zugestimmt. Das Gesetz reformiert insbesondere die Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung zur Sicherstellung einer gerechten Aufteilung der Besteuerungsrechte, sowie die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen bei hybriden Gestaltungen. Darüber hinaus werden mit dem ATADUmsG auch die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung und die zinsfreie Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert.

Das ATADUmsG enthält folgende wesentliche Elemente:

  • Vereinheitlichung der Stundungsregelungen und Erleichterung bei der Anwendung der Rückkehrregelungen im Rahmen der Wegzugsbesteuerung von natürlichen Personen,

  • Punktuelle Änderung der vorhandenen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung; eines der Kernelemente der Reform ist die Anpassung des Beherrschungskriteriums. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, wird künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung durchgeführt,

  • Einführung von Regelungen zur Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei Besteuerungsinkongruenzen aufgrund hybrider Gestaltungen.

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz verkündet

Nachdem der Bundesrat am 28. Mai 2021 dem "Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer" (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) zugestimmt hat, wurde das Gesetz nunmehr am 8. Juni 2021 verkündet (Bundesgesetzblatt I S. 1259). Mit dem Gesetz sollte insbesondere das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer effizienter gestaltet werden um zukünftig damit zusammenhängenden Missbrauch und Betrug zu verhindern. Durch das Gesetz wurde auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer (sog. Corona-Bonus) bis zum 31. März 2022 verlängert.

Das AbzStEntModG enthält folgende wesentliche Elemente:

  • Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),

  • Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,

  • Erweiterte elektronische Meldepflichten der zum Kapitalertragsteuerabzug Verpflichteten,

  • Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,

  • Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.

 

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