Steuerfallen bei Crypto-Investments

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Crypto-Investments werden längst in den Anlagestrategien deutscher Anleger berücksichtigt. Token werden gekauft, gehalten und veräußert. Daneben erfreuen sich Staking, Lending oder Liquidity Mining zunehmender Beliebtheit. Was zunächst als lukrative passive Einnahmequelle erscheint, kann Steuerpflichtige vor erhebliche steuerliche Herausforderungen stellen. Ratsam ist daher eine steuerliche Beratung bereits zu Beginn des Crypto-Investments.

Der Teufel steckt im Detail: Crypto erst nach einem Jahr steuerfrei

Das deutsche Steuerrecht sieht keine spezifischen Regelungen für die Besteuerung von Crypto-Investments vor. Somit finden die gewöhnlichen Steuernormen Anwendung. Danach stellt jeder einzelne Verkauf von Crypto-Token im Privatvermögen ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Dieses ist erst dann steuerfrei, wenn der Investor den spezifischen Crypto-Token mindestens ein Jahr im Privatvermögen gehalten hat. Das gilt auch im Falle des Swaps. Wird ein Crypto-Token gegen einen anderen Crypto-Token getauscht, unterliegt dies bei Unterschreiten der Jahresfrist ebenfalls der Besteuerung. Fallen bei der Veräußerung oder dem Tausch Verluste an, sind diese nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften in folgenden Jahren verrechenbar. Ein Abzug bei anderen Einkünften ist nicht möglich.

Crypto-Token im Betriebsvermögen?

Befinden sich die Crypto-Token im Betriebsvermögen, ist eine steuerfreie Veräußerung bzw. ein Tausch gänzlich unmöglich. Die Crypto-Token sind auf Dauer steuerverstrickt und sämtliche Gewinne aus den Investments sind steuerpflichtig. Eine betriebliche Verstrickung ergibt sich zum Beispiel schon bei Bezug der Crypto-Token gegen die Erbringung von Dienstleistungen durch einen gewerblichen oder freiberuflichen Betrieb. Den Steuerpflichtigen trifft eine Buchführungs- oder eine Dokumentationspflicht des Zu- und Abflusses jedes einzelnen Crypto-Tokens. Eine Überführung ins Privatvermögen und damit die Rückkehr zur Jahresfrist setzt die Entnahme aus dem Betriebsvermögen und damit die Aufdeckung der stillen Reserven voraus.

Bilanzierung von Crypto-Geschäften

Werden Token bspw. in einer GmbH gehalten, ist ein Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen aufzustellen. Bei der Verbuchung und Bilanzierung der Investments in verschiedene Kryptowährungen auf mehrereren Exchanges und Wallets ergibt sich ein erheblicher Dokumentationsaufwand. Bei der ordnungsgemäßen Verbuchung sind zahlreiche Besonderheiten in Bezug auf Kontenrahmen, Buchungslogik und Belegnachweis zu beachten. Zwar gibt es erste Tools, die eine steuerliche Auswertung der Investments anbieten. Diese sind jedoch zumeist auf die technischen Standardfälle ausgerichtet und bieten keine vollständige Auswertung.

Steuerpflicht auf Buchgewinne

Zu beachten ist außerdem, dass Liquidität zur Begleichung der Steuerschuld vorgehalten werden muss. Oftmals entstehen durch unterjährige Swaps, Staking Rewards oder Lending Einnahmen bis zum Rücktausch der Crypto-Token in Euro oder eine andere staatliche Währung erst einmal nur Buchgewinne, die sich am aktuellen Marktwert der jeweiligen Crypto-Token orientieren. Diese können bei einer Vielzahl von Token schnell zu hohen Gewinnen führen, die jedoch nur in Crypto-Token existieren. Findet ein Umtausch beispielsweise erst im nächsten Veranlagungszeitraum statt, sind die Gewinne trotzdem zu versteuern. Da die Steuerschuld nicht in Crypto-Token beglichen werden kann, muss der Steuerpflichtige somit zunächst in Vorkasse treten.

Steuerliche Beratung: Vorsicht vor Nachsicht

In den meisten Fällen ist eine vorgeschaltete steuerliche Beratung zur Vermeidung von Steuerrisiken dringend anzuraten. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) arbeitet bereits fleißig an den Anforderungen der Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bei der Erklärung von Einkünften aus virtuellen Währungen. Sollten diese den Erwartungen entsprechend großzügig auf Seiten der Steuerpflichtigen verortet werden, wird aus dem Investmentspaß schnell eine mühselige Angelegenheit.

 

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