Steuerentlastungsgesetz 2022 durch Kabinett beschlossen

icon arrow down white

Die Bundesregierung sieht aufgrund der Preiserhöhungen im Energiebereich Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden, beispielsweise durch Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer. Zudem soll die Entfernungspauschale für Fernpendler erhöht werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 vorgelegt, den das Kabinett am 16. März 2022 unverändert beschlossen und dem Parlament zugeleitet hat.

Im Einzelnen sieht der Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes vor:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um EUR 200 auf EUR 1.200 rückwirkend zum 1. Januar 2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit EUR 9.984 um EUR 363 auf EUR 10.347 rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf EUR 0,38.

Diese Änderungen dürften aus Sicht vieler Steuerpflichtiger lediglich marginal erscheinen, gleichwohl sind die Änderungen natürlich zu begrüßen.

Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren.

Über das Symbol diesen Artikel weiterempfehlen

Dazu passende Artikel

  • Wachstumschancengesetz: Änderungen für gemeinnützige Organisationen

  • Das Wachstumschancengesetz im Überblick

  • Einlagenrückgewähr in Outbound-Konstellationen

  • Steuertermine 2024