Hamburg möchte den Grunderwerbsteuersatz erhöhen

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Der Hamburger Senat hat Anfang des Jahres 2022 beschlossen, den Grunderwerbsteuersatz in Hamburg zum 1. Januar 2023 von 4,5 % um 1 % auf 5,5 % anzuheben. Allerdings muss die Hamburger Bürgerschaft dem Beschluss noch zustimmen. Die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes wird mit den erheblichen und andauernden Belastungen des Bundeshaushalts durch die COVID-19-Pandemie begründet. Die Anhebung soll vor allem die Finanzplanung ab 2023 stabilisieren.

Mit der Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes um 1 % soll der Steuersatz an den Bundesdurchschnitt angeglichen werden. Damit wird Hamburg rund EUR 132 Millionen zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Bisher war Hamburg mit einem niedrigen Steuersatz von 4,5 % im Bundeslandvergleich vertreten. Lediglich Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % einen niedrigeren Steuersatz. Mit der Erhöhung auf 5,5 % fällt Hamburg im Vergleich ins Mittelfeld im Bundesvergleich.

Der Finanzsenator, Andreas Dressel, kündigte an, dass für junge Familien sowie bei Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 % geplant ist. Diese Maßnahmen können aber erst umgesetzt werden, wenn den Bundesländern eine flexible Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht wird, zum Beispiel durch einen Freibetrag. Dies ist bisher im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt worden.

Die Opposition äußerte Kritik, da für die Absenkung der Grunderwerbsteuersatzes, zum Beispiel für junge Familien, eine Änderung der bundesgesetzlichen Vorgaben erfolgen muss. Außerdem steht die Bau- und Immobilienbranche durch die COVID-19-Pandemie und die steigenden Baukosten weiter unter Druck. Zudem wird befürchtet, dass die beschlossene Steuererhöhung negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung haben könnte.

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