Die Pläne der neuen Ampel-Koalition für Änderungen im Steuerrecht

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Die Koalition hat wesentliche Veränderungen an den bestehenden Steuersätzen und den Bemessungsgrundlagen sowohl für die Ertragsteuern als auch für eine Vermögensteuer und die Erbschaftsteuer von vornherein nicht auf ihrer Agenda gehabt. Das ergibt sich jetzt auch aus dem vorliegenden Koalitionsvertrag. Der Vertrag führt in der Auflistung der beabsichtigten Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts daher auch nur geringe Verbesserungen bei den Abschreibungen, Verlustverrechnungsmöglichkeiten und Freibetragsregelungen auf.

Hier sind zu nennen:

  • Eine „Super"-Abschreibung für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2022 und 2023 angeschafft werden und in besonderer Weise dem Klimaschutz und der Digitalisierung dienen.
  • Anhebung der linearen Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von 2 auf 3 %.
  • Verlängerung des Zeitraums für die erweiterte Verlustverrechnung (EUR 10 Mio. pro Kalenderjahr) bis 2023 und Verlustvortrag für zwei Jahre.
  • Erhöhung des Sparerfreibetrags EUR auf 1.000 (EUR 2.000 bei Zusammenveranlagung) ab 1. Januar 2023.
  • Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf EUR 3.000.
  • Schrittweise Einführung eines Zulagen- und Gutscheinsystems für haushaltsnahe Dienstleistungen Möglichkeit steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse.
  • Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von EUR 924 auf EUR 1.200 .
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV.
  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Renten durch Vorziehen des Vollabzugs von Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben bereits ab 2023 und Steigerung des steuerpflichtigen Rentenanteils ab 2023 um „nur" einen halben Prozentpunkt (Vollbesteuerung ab 2060).
  • Die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer soll bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
  • Sachspenden an gemeinnützige Organisationen werden erleichtert(im Wesentlichen soll hiermit die Vernichtung von Waren / Lebensmitteln verhindert werden).
  • Überarbeitung der Dienstwagenbesteuerung, bes. bei Plug-in-Hybriden.
  • Die Grunderwerbsteuer soll für den Erwerb von selbst genutztem Wohnungseigentum verringert werden mit einer Gegenfinanzierung durch das „Schließen von steuerlichen Schlupflöcheren bei Share-Deals". Was darunter zu verstehen ist, bleibt für Nicht-Teilnehmer an den Koalitionsverhandlungen im Unklaren.
  • Wie nicht anders zu erwarten war, soll besonders gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche vorgegangen werden. Dies soll durch organisatorische Maßnahmen und personelle Stärkung der entsprechenden Behörden erfolgen.
  • Die Bürger*innen sollen ebenso natürlich von einer weiteren Digitalisierung des Besteuerungsrechts profitieren. Die Unternehmen sollen Vorteile aus einer Modernisierung der Steuerprüfung haben durch den sinnvollen Einsatz neuer Technologien, bei gleichzeitiger Verringerung der Steuerbürokratie.

Die Bekämpfung der Steuervermeidung, Steuerhinterziehung insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr wird mit vielen Schlagworten, wie z. B.

  • Mitteilungspflicht auch für nationale Steuergestaltungen auch für Unternehmen ab einer Umsatzgrenze von EUR 10 Mio.,
  • missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte unterbinden,
  • Daten- und Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden und im internationalen Finanzkonteninformationsaustausch verstärken bzw. einführen.

Für die Umsatzsteuer finden sich folgende einzelne Maßnahmen:

  • Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch Zusammenarbeit mit den Ländern über ein einheitliches bundesweites Meldesystem.
  • Einsatz der Bundesregierung für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem auf EU-Ebene (bspw. Reverse Charge).
  • Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer.
  • Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen im EU-Raum soll europarechtskonform beibehalten werden.
  • Stärkung von Inklusionsunternehmen durch formale Privilegierung im Gesetz.

Wir sind gespannt und in froher Erwartung, wann diese Pläne mit welchem Erfolg in die Tat umgesetzt werden.

Folgende im Vorfeld der Wahl diskutierte Vorschläge wurden nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine Wiederbelebung der Vermögensteuer, die Anhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und Veränderungen des Einkommensteuertarifs.

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