Wenn Sie sich bei der Ausgabenfreudigkeit unseres Parlaments fragen sollten, wie in der Zukunft die Ausgaben durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden können, dann gibt uns eine Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 28. Mai 2020 dafür einen Hinweis: Durch eine Verbesserung des Risikomanagementsystems (RMS) der Finanzverwaltung! Es wird dort ein Steuerfall beschrieben, wie ihn sich jeder gern wünscht, aber wie er nicht bei allen eintritt. Dieser Fall hat zunächst auch noch ein verringertes Steueraufkommen – statt einer Erhöhung – zur Folge gehabt. Aber: Es wird bestimmt durch Veröffentlichung des Falls – schneller als sonst üblich – eine Verbesserung des RMS der Finanzverwaltung erfolgen.
Was war geschehen?
Ein selbstständig tätiger Steuerpflichtiger gab seine Steuererklärung für 2010 ab und erklärte ordnungsgemäß seine Einkünfte aus der Berufstätigkeit als Programmierer mit EUR 128.641. Er hatte in diesem Jahr geheiratet, seine Ehefrau hatte weitere EUR 28.552 verdient, auch diese Einkünfte wurden erklärt. Der Einkommensteuerbescheid des Ehepaares wies aber nur die Einkünfte der Ehefrau aus. Der Ehemann ging leer aus, beschwerte sich aber deswegen nicht! Die Erstattung betrug EUR 22.022. Im Folgejahr bei der Bearbeitung der Steuererklärung für 2011 stellte der Sachbearbeiter den Fehler im Vorjahresbescheid fest und erließ einen berichtigten Bescheid für 2010 im Mai 2014. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Der Kläger gab nicht auf, sondern rief den BFH an. Der stellte fest, dass § 129 Abs. 1 AO als Korrekturvorschrift für Steuerbescheide nur die Berichtigung von sog. mechanischen Versehen (offenbare Unrichtigkeiten) erlaubt, aber nicht einen Tatsachen- oder Rechtsirrtum. Wenn hier die Einkünfte fehlten, weil nach dem ersten Fehler (unterlassenes Einscannen der Anlage S seitens des Finanzamtes) ein weiterer Fehler geschah (Übersehen des Hinweises des RMS an den Finanzbeamten), dann war kein mechanisches Versehen die Ursache für den falschen Bescheid. Wir gehen davon aus, dass auch in den Länderfinanzministerien das Urteil gelesen und das System zu unserer aller Nutzen verbessert wird!