Scrum – identische Arbeitszeugnisse für das ganze Team?

icon arrow down white

Die Formen der Zusammenarbeit und der Gestaltung der Arbeit sind vielfältig. Sie sind einem ständigen Wandel unterworfen, der ganz wesentlich durch die technische Entwicklung mitgeprägt wird. Agiles Arbeiten ist ein Stichwort, das dabei häufig fällt. Auch in bislang eher traditionellen Unternehmen verbreitet sich das Arbeiten in agilen Projektteams immer mehr. Wir stellen anlässlich einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck zum Zeugnisanspruch eines Scrum-Teammitglieds nachfolgend die wichtigsten Aspekte dieser Art der Zusammenarbeit sowie die rechtlichen Folgen des Verzichts auf Weisungsrechte dar.

Besonderheiten beim Arbeiten mit Scrum

Scrum als eine Methode der agilen Zusammenarbeit zeichnet sich durch ihre Interdisziplinarität und die Selbstorganisation des Teams aus, wobei auf klassische Hierarchien und Weisungen verzichtet wird. Im Vordergrund steht der Projekterfolg als Leistung des gesamten Teams. Dies kann auch arbeitsrechtliche Auswirkungen haben.

In einem Scrum-Team sind die Rollen klar verteilt. Das Team organisiert sich selbst innerhalb des Teams ohne Einflussnahme von außen. Wesentliche Akteure bei dieser Art der Zusammenarbeit sind die Person, die das zu erreichende Endprodukt vorgibt (Product Owner), der Moderator, der die Scrum-Regeln einführt, deren Einhaltung überprüft und Störungen und Hindernisse beseitigt (Scrum Master) sowie die Teammitglieder. Weder der Product Owner noch der Scrum Master erteilen fachliche Weisungen an die Teammitglieder. Das Team legt zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam den Projektverlauf und dessen Zwischenziele fest. Gearbeitet wird in mehreren bis zu einmonatigen Intervallen, sog. Sprints. Am Ende jedes Sprints werden gemeinsam das bis dahin erzielte Ergebnis besprochen, der Grad der Zielerreichung überprüft und die Vorgaben für den folgenden Sprint festgelegt.

Durch den Verzicht auf Hierarchien und Weisungen verzichtet der Arbeitgeber im Ergebnis auf Teile seines Direktionsrechts gegenüber den Arbeitnehmern. Projekterfolge werden durch das Team gemeinsam erreicht, individuelle Leistungen treten in den Hintergrund.

Aber resultiert daraus automatisch ein Anspruch der einzelnen Teammitglieder auf eine einheitliche Bewertung ihrer Arbeitsleistungen? In dem vom Arbeitsgericht Lübeck zu entscheidenden Fall fühlte sich ein Mitglied eines Scrum-Teams durch die Bewertung in seinem Arbeitszeugnis benachteiligt und verlangte das gleiche Arbeitszeugnis, welches zuvor ein anderes Teammitglied erhalten hatte. Der Kläger argumentierte, dass die Teamziele gegenüber der individuellen Arbeitsleistung vorrangig gewesen seien, daher seien seine Leistungen mindestens ebenso zu bewerten wie die seines Kollegen.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck zum Zeugnisanspruch

Das Arbeitsgericht Lübeck kam in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Urteil v. 22. Januar 2020, Az. 4 Ca 2222/19) zu dem Ergebnis, dass der dortige Kläger keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe, welches dem der übrigen Mitglieder des Scrum-Teams entspricht. Auch bei einer agilen Form der Zusammenarbeit wie Scrum müsse der Arbeitnehmer für jede einzelne der von ihm beantragten Änderungen darlegen, woraus sich sein Anspruch auf die jeweilige Änderung ergibt. Daher reiche eine pauschale Bezugnahme auf das einem anderen Teammitglied erteilte Zwischenzeugnis nicht aus. Zwar stelle Scrum eine Form des agilen Arbeitens dar, innerhalb derer in hohem Maße auf die Selbstorganisation der Arbeitsgruppe gesetzt werde und bei der der Arbeitgeber auf die Ausübung des fachlichen Weisungsrechts verzichte. Dennoch bliebe dem Arbeitgeber eine individuelle Leistungsbewertung der Mitglieder des Scrum-Teams grundsätzlich möglich, so dass Arbeitszeugnisse individualisiert erteilt werden können.

Da das Arbeitsgericht Lübeck die Berufung zugelassen hat, bleibt abzuwarten, ob es demnächst eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zu dieser Frage geben wird.

Rechtliche Bewertung und Auswirkungen

Festzuhalten ist, dass agile Formen der Zusammenarbeit wie Scrum zwar einige neue Fragen aufwerfen, die aber mit den geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen und Grundsätzen gelöst werden können.

So ist es rechtlich für den Arbeitgeber durchaus möglich, auf das fachliche Weisungsrecht im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Scrum-Team zu verzichten, ohne dabei zugleich das disziplinarische Weisungsrecht aufzugeben. Letzteres verbleibt beim Arbeitgeber, sodass auch arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen von Teammitgliedern mit den bekannten arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung möglich bleiben oder die ggf. erforderliche Entfernung von Mitgliedern aus dem Team mit den üblichen Mitteln durchgesetzt werden kann.

Auch die Arbeitsleistung der einzelnen Teammitglieder kann in Scrum-Teams anhand der individuellen Leistungsbeiträge gemessen und bewertet werden. Allerdings bedarf es unter Umständen neuer Methoden der Leistungsbeurteilung, um die individuellen Leistungen auch tatsächlich nachverfolgen zu können.


Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie hierzu oder zu anderen Themen weitere Fragen haben.

Über das Symbol diesen Artikel weiterempfehlen

Dazu passende Artikel

  • Dienstwagen: Wirksame Beendigung der privaten Nutzungsmöglichkeit?

  • Arbeitgeberbewertungen im Internet

  • Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale: Neue Regeln ab 2023

  • Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit?