Um von der Coronakrise betroffene Unternehmen finanziell zu unterstützen, plant die Bundesregierung derzeit umfangreiche Hilfsmaßnahmen. Die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren sollen im Eilverfahren am Mittwoch, 25. März 2020, den Bundestag und am Freitag, 27. März 2020, den Bundesrat passieren. Geplant sind Soforthilfen in Form von echten Zuschüssen für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in Höhe von bis zu EUR 9.000 bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu EUR 15.000 bei bis zu 10 Beschäftigten.

In den Bundesländern sind verschiedenartige Sofortmaßnahmen vorbereitet. Eine Übersicht über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung in ausgewählten Bundesländern finden Sie hier. Auf unserer Website werden wir diese Übersicht zeitnah für alle Bundesländer zu Verfügung stellen.

Losgelöst von den Regelungen in einzelnen Bundesländern gibt es umfassende Erleichterungen für Unternehmen zur Erlangungen von KfW-Unternehmerkrediten und ERP-Gründerkrediten:

  • Die Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) werden auf bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite mit Volumina bis EUR 200 Mio. erhöht. Dies gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu EUR 2 Mrd. (bisher: EUR 500 Mio.).
  • Ebenso steht der KfW Kredit für Wachstum auch größeren Unternehmen mit einer Umsatzgrenze bis EUR 5 Mrd. zur Verfügung. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 % erhöht.
  • Für Unternehmen mit mehr als EUR 5 Mrd. Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.
  • KfW- und ERP-Kredite sind über die Hausbanken und Sparkassen zu beantragen.