Am heutigen Tag feiert die europäische Datenschutzkonvention, die am 28. Januar 1981 durch den Europarat unterzeichnete wurde, ihren 40. Geburtstag. Dieses Datum markiert den Beginn eines gesetzlich verankerten europäischen Datenschutzes und wird seit 2007 als „Europäischer Datenschutztag“ gefeiert.
Bis zur Verabschiedung der europäischen Datenschutzkonvention hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Schutz personenbezogener Daten lediglich aus dem in Art. 8 EGMR verankerten Recht auf Privatleben abgeleitet. Mit ihrer Teilnahme verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten, die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere des Persönlichkeitsbereichs – bei der automatisierten Datenverarbeitung zu gewährleisten. Die Datenschutzkonvention war damit das erste verbindliche Regelungswerk zum Datenschutz und Grundlage für eine Vielzahl der heute gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen.
Ein weiterer Meilenstein wurde mit der allgemeinen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG im Jahr 1995 gesetzt. Ziel war es, die nationalen Datenschutzregime der Mitgliedstaaten stärker zu vereinheitlichen. Erst 23 Jahre später trat 2018 die DSGVO in Kraft, die im Gegensatz zur Datenschutzrichtlinie in jedem Mitgliedstaat unmittelbare Anwendung findet und damit das europäische Datenschutzrecht final vereinheitlicht hat.
Diese Entwicklung zeigt, dass das europäische Datenschutzrecht stetig mit dem Ziel weiter entwickelt wurde, die personenbezogenen Daten des Einzelnen zu schützen und den grenzüberschreitenden Datenverkehr zu gewährleisten. Gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie hat das europäische Datenschutzrecht daher wesentlich dazu beigetragen, den internationalen elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig sicherer und transparenter zu machen.
Seit Geltung der DSGVO wiederholt sich der europäische Datenschutztag nun zum dritten Mal. Gleichzeitig begehen heute die Vereinigten Staaten und Kanada den „Data Privacy Day“, um dort ebenso das Bewusstsein der Bevölkerung für die Notwendigkeit des Datenschutzes zu erhöhen. Aber auch für Unternehmen ist dieser Tag eine gute Gelegenheit, um jährlich wiederkehrend die eigenen Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen oder die Aktualität und Vollständigkeit des internen Datenschutzmanagements zu überprüfen – nicht nur mit Blick auf die stetig steigenden Bußgelder, die die Aufsichtsbehörden auch an den anderen Tagen im Jahr verhängen.