ESEF – Referentenentwurf zur Umsetzung der elektronischen Berichterstattung

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Unternehmen, die einen Kredit aufnehmen, müssen ihren Jahresabschluss bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen. Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Schuldiger anzeigen zu lassen und deren Kreditwürdigkeit zu prüfen.

Bislang wird der vom Unternehmen oder Wirtschaftsprüfer erstellte IT-gestützte Jahresabschluss in der Regel in Papierform an die Kreditgeber übermittelt und durch diese manuell in Systeme eingegeben und verarbeitet. Dieses Verfahren ist nicht nur zeit-und kostenintensiv, sondern erhöht das Risiko für Fehler und Rückfragen.

Die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Finanzen haben nun einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte veröffentlicht.

Laut RefE sollen Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden. Die technischen Regulierungsstandards zur Umsetzung des elektronischen Formats wurden mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 (ESEF-VO) verabschiedet.

Der Digitale Finanzbericht ist ein Projekt im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung zur einheitlichen Abschlussdatenübertragung von Unternehmen an ihre Banken und Sparkassen. Das Übertragungsverfahren basiert auf der Ihnen bereits von der E-Bilanz her bekannten und bewährten XBRL-Taxonomie.

Neben der Offenlegung von Jahres-abschlüssen nach §§ 325 ff. HGB tritt damit eine weitere Unternehmenspublizität für Unternehmen und Abschlussersteller in Erscheinung.

Zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft wurde der Digitale Finanzbericht (DiFin) im April 2018 bundesweit als Standard für die Übermittlung von Abschlüssen im XBRL-Format eingeführt und damit die Beziehung zwischen Unternehmen und Banken nachhaltig verändert.

Zwar ist im Gegensatz zur Übermittlung der E-Bilanz die Übertragung des Digitalen Finanzberichts an Banken nicht gesetzlich verpflichtend. Wir weisen unsere Mandanten aber darauf hin, dass der Trend eindeutig zur Digitalisierung geht und langfristig die meisten Prozesse automatisiert und IT-gestützt ablaufen werden.

Zudem weist der Digitale Finanzbericht eine Vielzahl von Vorteilen für unsere Mandanten auf:

Zukunftsweisend

Der Digitale Finanzbericht ist ein IT-Projekt, bei dem eine Digitalisierung bisheriger manueller, papierlastiger Prozesse stattfindet.

Papierlos

Es bedarf keines gedruckten Jahresabschlusses oder Prüfungsberichts mehr, um dem Kreditgeber die gewünschten Informationen zukommen zu lassen.

Höhere Effizienz:

Unsere Mandanten können die Synergie-Effekte zu anderen XBRL-Projekten nutzen, die auf Jahresabschlüssen aufsetzen, z. B. Offenlegung beim Bundesanzeiger oder Einreichung der E-Bilanz bei der Finanzverwaltung.

Bei Möhrle Happ Luther kommt eine Software zum Einsatz, die nicht nur für die Übertragung der E-Bilanz Anwendung findet. Vielmehr verfügt die von uns angebotene Lösung auch über Schnittstellen für die einfache Übertragung des Digitalen Finanzberichts sowie für die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Damit vereint XBRL Publisher gleich mehrere Use Cases, die auf ein und demselben technischen Standard beruhen.

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