Die Mindestlohnkommission beschließt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 MiLoG alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns. Die diesjährige Anpassungsempfehlung der Mindestlohnkommission ist am 28. Oktober 2020 von der Bundesregierung im Wege einer Verordnung übernommen und beschlossen worden. Der gesetzliche Mindestlohn wird daher zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 1. Juli 2022 in vier Stufen auf EUR 10,45 brutto je Stunde erhöht.
Die Erhöhung des Mindestlohns von aktuell noch EUR 9,35 brutto je Zeitstunde erfolgt
- zum 1. Januar 2021 auf EUR 9,50,
- zum 1. Juli 2021 auf EUR 9,60,
- zum 1. Januar 2022 auf EUR 9,82,
- und zum 1. Juli 2022 auf EUR 10,45.
Die Erhöhungen im Jahr 2021 bleiben – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – hinter der Entwicklung der Tariflöhne zurück, dafür erfolgen im Jahr 2022 stärkere Erhöhungen. Erklärtes Ziel des Arbeitsministeriums ist es, das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn danach schnell weiter steigen kann. Von Seiten der Arbeitgeberverbände wird dies deutlich kritischer gesehen.
Im Zuge der Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021 auf EUR 9,50 Euro brutto sowie anlässlich der weiteren halbjährlichen Erhöhungen müssen Arbeitgeber*innen bei geringfügig Beschäftigten prüfen, ob die gesetzliche Entgeltgrenze von insgesamt EUR 450,00 monatlich durch diese Erhöhungen überschritten wird. Aus der monatlichen Entgeltgrenze ergeben sich in Anbetracht der jeweiligen Mindestlohnhöhe künftig folgende monatliche Höchstarbeitszeiten:
- ab 1. Januar 2021 max. 47,36 Stunden,
- ab 1. Juli 2021 max. 46,87 Stunden,
- ab 1. Januar 2022 max. 45,82 Stunden,
- ab 1. Juli 2022 max. 43,06 Stunden.
Vor diesem Hintergrund kann ggf. Anpassungsbedarf bei der künftigen Einsatzplanung und auch bei den zugrundeliegenden Vereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit bestehen, um das Arbeitsverhältnis auch künftig als geringfügige Beschäftigung mit den sich daraus ergebenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen fortsetzen zu können.
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.