DSGVO
Beschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzgrundverordnung
Beschäftigtendatenschutz im Lichte der EU-Datenschutzgrundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO zwingend anzuwenden, nachdem die zweijährige Übergangsfrist am 24. Mai 2018 abgelaufen ist. Die EU-DSGVO betrifft Unternehmen in allen Bereichen und insbesondere auch beim Umgang mit Arbeitnehmerdaten.
Die innerbetriebliche Umsetzung der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung ist für Unternehmen insbesondere in Anbetracht der drohenden Bußgelder wichtig. Dabei sind betroffene Unternehmensbereiche und Prozesse zu identifizieren und diese im Hinblick auf ihre datenschutzrechtliche Bedeutung zu priorisieren.
So sind etwa Einwilligungen und Betriebsvereinbarungen darauf hin zu überprüfen, ob sie den Anforderungen der EU-DSGVO entsprechen, indem sie etwa die Auskunfts- und Betroffenenrechte umsetzen und die Arten der Datenverarbeitung und deren Systeme hinreichend und vollständig darstellen.